Die klassische kieferorthopädische Behandlung erfolgt normalerweise zwischen dem 9. und 14. Lebensjahr (2. Phase des Zahnwechsels).

In einigen Fällen ist es jedoch sinnvoll, schon vorher gezielt kleinere, zeitlich begrenzte Maßnahmen durchzuführen. Bis zum ersten Zahnwechsel (ca. 6 Jahre) wird auf individuell gefertigte Klammern meist verzichtet. Hier kommen eher verschiedene Arten von vorkonfektionierten Mundvorhofplatten zum Einsatz (Rücklage des Unterkiefers, vorstehende obere Frontzähne, offener Biss, Habits wie Zungenpressen oder Daumenlutschen). Kreuzbisse im Milchgebiss werden, soweit möglich durch kleine Einschleifmaßnahmen korrigiert. Auch das prophylaktische Abgewöhnen von Habits ist besonders in dieser Phase, vor Durchbruch der bleibenden Zähne, sehr wichtig.

Sobald jedoch bleibende Zähne vorhanden sind, werden individuelle aktive Geräte für den Patienten angefertigt. In der ersten Wechselgebissphase (6.-8. Lebensjahr) können so bereits größere Probleme des Zahnwechsels oder der Bisslage korrigiert werden.

Dazu gehören Befunde wie z.B. ausgeprägter Platzmangel für einzelne Zähne (Durchbruchsbehinderung), Zustand nach frühzeitigem Verlust von Milchzähnen mit Abwanderung der Nachbarzähne, verlagerte Zähne, seitliche oder frontale Kreuzbisse mit funktioneller Mittellinienabweichung, sehr große Frontzahnstufen (Traumaprophylaxe), Zahnunterzahl (Aplasie, Hypodontie).