Im Mittelpunkt des ersten Beratungsgesprächs steht die klinische Untersuchung. Dabei werden neben der Vorgeschichte (Anamnese) die folgenden Befunde erhoben:
Anzahl der Milch- und bleibenden Zähne, Auffälligkeiten im Zahnwechsel, Zahnstellung, Kieferlagerelation, Karies, Lippenprofil, Gesichtsmitte, Dysfunktionen und Habits.
Schon auf Basis dieser klinischen Befunde kann bei einfachen Anomalien ein Therapieansatz erfolgen. Zur detaillierten Behandlungsplanung müssen jedoch noch zusätzliche diagnostische Unterlagen erstellt werden:
Nach der Abdrucknahme wird ein Gipsmodell erstellt, welches in einer Modellanalyse genau vermessen wird. (Kieferbreite, Zahnbogenlänge, Zahnbreite u.a.). Dadurch ergeben sich zusätzliche Hinweise für die Therapieplanung.
Das Frontalfoto wird bezüglich der Gesichtsymmetrie und der Kinnmitte des Unterkiefers ausgewertet. Zudem lässt sich durch Bestimmen der Gesichtshöhe ein tiefer von einem offenen Biss unterscheiden.
Die Seitenaufnahme dient der Profilanalyse. Man betrachtet das Lippenprofil, die Nase und das Kinn.
Röntgenübersichtsaufnahme: Diese Aufnahme ist vor jeder Behandlung erforderlich und erfasst folgende Befunde:
Karies, Anzahl der Zähne, Störungen im Zahnwechsel, nicht angelegte Zähne, überzählige Zahnanlagen, Zahnverlagerungen, Länge und Form der Zahnwurzeln, Anlage und Lage der Weisheitszähne, Entzündungen an der Zahnwurzel, Knochenverlauf, Kiefergelenk, Kieferhöhle, pathologische Prozesse wie z.B. Zysten oder Odontome).
Dieses Röntgenprofilbild gehört neben der
klinischen Befunderhebung, der Modellanalyse und dem OPT zu den wichtig
sten Behandlungsunterlagen. Es erfolgt eine Auswertung und detaillierte Vermessung. Der Informationsinhalt umfasst: Stellung der Frontzähne, das Knochenangebot im Frontzahnbereich, die Kieferlage (Rück- oder Vorlage), das Wachstumsmuster (skelettal offener oder tiefer Biss), die Form des Unterkiefers, Weichteilverlauf, Lippenlage und Lippenvolumen. Insbesondere bei sehr großen Frontzahnstufen kann man anhand dieser Aufnahme dentale Befunde (Zahnstellung der Frontzähne) und skelettale Befunde (Kieferlage) gegeneinander abgrenzen.
Die oben genannten Unterlagen sind fast bei jeder Behandlung erforderlich. Bei komplexen Befunden kann es notwendig sein, die Diagnostik zu erweitern:
– Bei verlagerten oder überzähligen Zähnen sind manchmal Röntgen-Einzelaufnahmen der Zähne erforderlich.
– Bei instabilen Bisslagen, einer Zwangsbissführung und zur kieferorthopädisch kieferchirugischen Behandlungsplanung ist eine gelenkbezügliche Einstellung der Modelle und die Montage der Modelle in einem speziellen Artikulator indiziert.
– Bei Kieferlagekorrekturen (Rücklage oder Vorlage des Unterkiefers, offener oder tiefer Biss) ist für die Behandlung Wachstum erforderlich. Zur Bestimmung des individuellen skelettalen Alters (Stadium des körperlichen Wachstums) wird bei Patienten in der Wachstumsphase eine Röntgenaufnahme der Hand angefertigt. Daraus lässt sich erkennen, welches Wachstumspotential der Patient noch hat. Weiterhin kann approximativ errechnet werden, wie groß der Patient wird.